Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.
I. Definition, Geltungsbereich
1. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
2. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Delphin-Werbemittel nicht an, es sei denn, sie hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die folgenden Bedingungen gelten auch dann, wenn die Delphin Werbemittel in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.
3. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie durch die Delphin Werbemittel schriftlich bestätigt sind.
II. Angebote, Auftragsbestätigung
1. Ist die Bestellung als Angebot auf Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren, so kann die Delphin Werbemittel dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
2. Ein Liefervertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung zustande.
III. Auftragsstornierungen, Terminverschiebungen
1. Auftragsstornierungen vom Käufer für kundenspezifische Produkte sowie für Produkte, die die Delphin Werbemittel ausschließlich im Auftrag des Bestellers beschafft, werden nicht akzeptiert. Stornierungen für sonstige Produkte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Delphin Werbemittel. Bei akzeptierten Stornierungen wird eine Gebühr in Höhe von 25% des Auftragswertes sofort fällig.
2. Terminverschiebungen durch den Besteller bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Delphin Werbemittel. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Delphin Werbemittel am Ende der Vertragslaufzeit berechtigt, sämtliche Restmengen auszuliefern und in Rechnung zu stellen.
IV. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise der Delphin Werbemittel verstehen sich ab Auslieferungslager zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist die Delphin Werbemittel berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung erheblich übersteigt.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Zahlungen bei Lieferung, spätestens bei Rechnungseingang fällig. Rechnungen an Auslandskunden sind entweder per Vorkasse oder prompt nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Unbeschadet dessen ist die Delphin Werbemittel jederzeit dazu berechtigt, ohne Angaben von Gründen eine Lieferung von einer Zug-um-Zug-Zahlung abhängig zu machen.
4. Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem die Delphin Werbemittel oder Dritte, die gegenüber der Delphin Werbemittel einen Anspruch haben, über den Betrag verfügen können.
5. Zahlungen werden unabhängig von der Bezeichnung bei Zahlung immer auf die älteste Rechnung verrechnet.
6. Bei Zahlungsverzug oder Überschreitung des Kreditlimits behält sich die Delphin Werbemittel vor, die Warenlieferungen zurückzuhalten, bis sämtliche Forderungen bezahlt sind. Abholung von Ware erfolgt grundsätzlich nur nach telefonischer Absprache gegen Barzahlung. Wechsel und vordatierte Schecks werden nur nach besonderer, zeitlich vorangegangener schriftlicher Vereinbarung und zahlungshalber angenommen. Wechselsteuer sowie Bank-, Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
7. Kommt der Besteller trotz Mahnung und Fristsetzung innerhalb der gesetzten Frist seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder wird über sein Vermögen oder das seiner gesetzlichen Vertreter das Insolvenzverfahren beantragt, so wird die gesamte Restschuld zuzüglich aller Nebenkosten sofort fällig. In diesen Fällen ist die Delphin Werbemittel berechtigt, den Rücktritt von allen noch nicht erfüllten Verträgen zu erklären und bereits gelieferte und noch nicht bezahlte Ware aus Eigentumsvorbehalt zurückzuholen, sowie die Erstattung aller mit dem Rücktritt in ursächlichem Zusammenhang stehenden Kosten zu verlangen.
8. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Die Delphin Werbemittel anerkannt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist Die Delphin Werbemittel außerdem berechtigt, sämtliche Lieferungen oder Leistungen solange zurückzubehalten, bis sämtliche fälligen Zahlungen erfolgt sind.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Die Delphin Werbemittel behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.
2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch die Delphin Werbemittel gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch die Delphin Werbemittel schriftlich erklärt wird.
3. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt der Delphin Werbemittel jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen der Delphin Werbemittel und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Delphin Werbemittel, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich die Delphin Werbemittel, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann Die Delphin Werbemittel verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für die Delphin Werbemittel vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, die Delphin Werbemittel nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Delphin Werbemittel das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
5. Werden die Liefergegenstände mit anderen, der Delphin Werbemittel nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die Delphin Werbemittel das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für die Delphin Werbemittel.
6. Die Delphin Werbemittel verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen, um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Die Delphin Werbemittel.
VI. Lieferungen, Lieferzeit
1. Die Delphin Werbemittel wird den Besteller unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung mit Ware beliefern.
2. Der Beginn der von Delphin Werbemittel verbindlich angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
3. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sich daraus keine Nachteile für den Gebrauch ergeben.
5. Die Lieferfrist verlängert sich bei höherer Gewalt, Streik, unverschuldetem Unvermögen sowie ungünstigen Witterungsverhältnissen um die Dauer der Behinderung.
VII. Versand, Gefahrenübergang
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Dies gilt auch für Rücksendungen.
VIII. Schutzrechte
1. Der Besteller verpflichtet sich, die Delphin Werbemittel von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Produkte unverzüglich in Kenntnis zu setzen und der Delphin Werbemittel die Rechtsverteidigung zu überlassen. Die Delphin Werbemittel ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.
2. Wird die Delphin Werbemittel die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so ist der die Delphin Werbemittel – sofern die Delphin Werbemittel die Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat – berechtigt, die Arbeiten bzw. Lieferungen bis zur Klärung der Rechtslage durch den Besteller und den Dritten einzustellen. Sollte Delphin Werbemittel durch die Verzögerung eine Weiterführung des Auftrages nicht mehr zumutbar sein, so ist die Delphin Werbemittel zum Rücktritt berechtigt.
3. Der Besteller haftet der Delphin Werbemittel dafür, dass beigestellte Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind und stellt die Delphin Werbemittel von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
IX. Haftung für Verzug
1. Die Delphin Werbemittel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Die Delphin Werbemittel haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von der Delphin Werbemittel zu vertretenden Lieferverzugs, der Besteller berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung fortgefallen ist.
2. Die Delphin Werbemittel haftet für Verzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Delphin Werbemittel beruhen. Soweit die Delphin Werbemittel im Rahmen der Verzugshaftung keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3. Die Delphin Werbemittel haftet für Verzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Delphin Werbemittel schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Soweit die Delphin Werbemittel in diesem Fall keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. Die Verzugshaftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt
5. Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Verzugshaftung ausgeschlossen.
X. Haftung für Mängel
1. Sofern ein Produkt spezifiziert ist, ist es frei von Sachmängeln, wenn anerkannte fertigungsbedingte Toleranzen eingehalten werden. Der Besteller kann sich auf einen von ihm beabsichtigten Verwendungszweck nur dann berufen, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich gegenüber der Delphin Werbemittel angezeigt und gerügt werden. Soweit ein von der Delphin Werbemittel zu vertretender Mangel vorliegt, erfolgt nach Wahl der Delphin Werbemittel Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Nachbesserung ist die Delphin Werbemittel verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportkosten, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese Kosten nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen
4. Die Delphin Werbemittel haftet für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Delphin Werbemittel beruhen. Soweit die Delphin Werbemittel im Rahmen der Mängelhaftung keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Die Delphin Werbemittel haftet für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Delphin Werbemittel schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Soweit die Delphin Werbemittel in diesem Fall keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Die Mängelhaftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, ebenso die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Mängelhaftung ausgeschlossen.
8. Ansprüche nach § 437 BGB verjähren zwölf Monate nach Gefahrübergang, es sei denn, es handelt sich um Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.
9. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
XI. Gegenansprüche, Übertragbarkeit
1. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Delphin Werbemittel anerkannt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
2. Der Besteller kann Rechte aus mit der Delphin Werbemittel geschlossenen Verträgen nur mit der Zustimmung der Delphin Werbemittel abtreten.
XII. Recht von der Delphin Werbemittel zum Rücktritt
1. Für den Fall eines unvorhergesehenen, von der Delphin Werbemittel nicht zu vertretenden Ereignisses, welches die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändert oder auf den Betrieb der Delphin Werbemittel erheblich einwirkt und für den Fall nachträglich sich herausstellender nicht von der Delphin Werbemittel zu vertretender Unmöglichkeit, steht der Delphin Werbemittel das Recht zu, vom Vertrag ganz oder zum Teil zurückzutreten, es sei denn, dem Besteller ist ein teilweiser Rücktritt nicht zuzumuten. Weitergehende gesetzliche Rücktrittsrechte werden durch diese Regelung nicht berührt.
2. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Will die Delphin Werbemittel vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat die Delphin Werbemittel dies dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.
XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Geschäftssitz von der Delphin Werbemittel Erfüllungsort.
2. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist der Gerichtsstand das für den Geschäftssitz der Delphin Werbemittel zuständige Gericht. Die Delphin Werbemittel ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam.
XIV. Internationale Vertragspartner
Sofern der Besteller seine Niederlassung im Ausland hat gilt ergänzend und ggf. abweichend zu dem Vorhergesagten folgendes:
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Im Falle von widersprüchlichen Vertragsangeboten und Annahmeerklärungen gilt die Lieferung als neues Angebot entsprechend der Bedingungen der letzten Erklärung der Delphin Werbemittel.
3. Für den Fall, dass die Delphin Werbemittel den Vertrag verletzt, haftet die Delphin Werbemittel nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden.
4. Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner daneben einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.